Der Hamburger Senat hat beschlossen, die Solardachpflicht vorzuziehen und stärker zu regulieren, um das Solarpotential der Stadt besser zu nutzen. Dies erfolgt im Rahmen des geänderten Hamburgischen Klimaschutzgesetzes, das zu Beginn des Jahres in Kraft getreten ist.
Die neuen Regelungen sehen vor, dass Dachsanierungen in Hamburg nun die Installation von Solaranlagen auf 30 Prozent der Fläche erfordern. Zusätzlich müssen Stellplatzanlagen mit mehr als 35 Stellplätzen mit Photovoltaik überdacht werden.
Um die Klimaschutzziele einzuhalten, ist es für Hamburg erforderlich, den Ausbau der Solarenergie mehr als zu verdreifachen. Die Mindestanforderungen und Ausnahmen zur Solardachpflicht werden in der Klimaschutzstärkungsverordnung festgehalten. Darüber hinaus sind Anpassungen an das Gebäudeenergiegesetz vorgesehen, wie z.B. herabgesetzte Mindesteffizienz-Anforderungen an Wärmepumpen.
Die Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Klimaziele zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern. Der Umweltsenator betont die Dringlichkeit der Energiewende und die Notwendigkeit, dass alle Akteure aktiv am effektiven Klimaschutz teilnehmen.