Der Hamburger Senat hat beschlossen, das langjährige Karfreitags-Tanzverbot zu lockern und somit den stillen Feiertag in Hamburg zu verändern. Ab dem 23. März gilt das Tanzverbot nur noch von 5 Uhr am Karfreitagmorgen bis Mitternacht, was eine Abstimmung mit der evangelischen Kirche voraussetzte.
Diese Änderung in der Feiertagsschutzverordnung betrifft auch sportliche Veranstaltungen mit Unterhaltungsmusik, die nun während des besagten Zeitraums erlaubt sind. Die Linke hatte schon seit Jahren eine Anpassung des Tanzverbots gefordert, jedoch scheiterte ein Antrag zur Überarbeitung der Verordnung im April 2021.
Die neue Regelung wird von einigen als zeitgemäß angesehen, da sie den Forderungen nach einem offeneren Umgang mit Feiertagen in einer vielfältigen Gesellschaft entspricht.