Der Begriff ’31er‘ ist ein fest etablierter Ausdruck in der Jugendsprache, der häufig eine negative Konnotation trägt. Ursprünglich stammt der Begriff aus der Drogenszene und bezieht sich auf Personen, die andere bei der Polizei anzeigen, insbesondere im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Diese sogenannten ‚Snitches‘, ‚Verräter‘ oder ‚Spitzel‘ werden in der Hip-Hop-Kultur häufig mit Verachtung betrachtet, da sie als Verräter gilt, die das Vertrauen ihrer Gemeinschaft missbrauchen.
In vielen Jugendkulturen hat die Bezeichnung ’31er‘ das Gewicht eines Schimpfworts und wird oft genutzt, um eine Person abwertend zu kennzeichnen, die bereit ist, andere zu verraten und somit die eigenen Freunde oder Komplizen in Gefahr zu bringen. Diese Stigmatisierung ist tief verwurzelt und lässt sich bis zum sogenannten Judas-Paragraphen zurückverfolgen, der in Verbindung mit dem Verrat von Gemeinschaftsmitgliedern steht. Das Etikett ’31er‘ wird häufig als Warnung verwendet, dass ein solches Verhalten inakzeptabel ist und soziale Isolation nach sich ziehen kann.
Die Herkunft des Begriffs ’31er‘
Die Herkunft des Begriffs ’31er‘ lässt sich auf das deutsche Betäubungsmittelgesetz zurückführen, insbesondere auf Paragraph 31, der sich mit der Bestrafung von Verrätern, auch als ‚Snitches‘ oder ‚Verräter‘ bekannt, beschäftigt. In der Jugendsprache und insbesondere in der Drogenszene hat sich dieser Oberbegriff etabliert, um Personen zu kennzeichnen, die Dealer oder andere Beteiligte an illegalen Aktivitäten anschwärzen. Die Bezeichnung hat einen stark pejorativen und vulgären Beiklang und wird oft als Beleidigung verwendet, um jemanden als Nestbeschmutzer oder Spitzel zu stigmatisieren. Diese Terminologie hat ihren Ursprung im Militärjargon, wo das Infanterieregiment Nr. 31 eine Rolle spielt. Der Begriff setzt sich somit aus verschiedenen Ideolekten zusammen und trägt zu einer negativen Konnotation bei. In der Jugendsprache spiegelt die Nutzung des Begriffs ’31er‘ eine Haltung wider, die Verrat und das Missachten des Gruppenzusammenhalts verurteilt. Dies zeigt sich in den Ausdrucksformen, in denen der ’31er‘ als jemand gilt, der nicht nur den eigenen Freundeskreis verrät, sondern auch gesellschaftlich geächtet wird. Daher schützt eine solche Bezeichnung nicht nur vor persönlichem Urteilsvermögen, sondern grenzt auch die Gruppe derjenigen ab, die sich als loyal und unbestechlich betrachten.
Bedeutung in der Drogenszene erklärt
In der Drogenszene hat der Begriff ’31er‘ eine stark negative Konnotation und wird oft genutzt, um einen Verräter oder Informanten zu bezeichnen. Die Bezeichnung leitet sich von Paragraph 31 des Betäubungsmittelgesetzes ab, der es erlaubt, die Strafmilderung für Personen zu gewähren, die Informationen über Drogenvergehen bereitstellen. Dieser sogenannte Judas-Paragraph hat dazu geführt, dass Angleichen an die Hip-Hop-Kultur hervorgehoben werden. In der jugendlichen Subkultur gilt es als besonders verwerflich, als Snitch erachtet zu werden, was tief in den Werten des Ehrenkodex verankert ist. Die Verwendung des Begriffs ’31er‘ signalisiert nicht nur einen Verlust von Vertrauen, sondern auch eine endgültige soziale Ächtung innerhalb der Jugendkultur. In der Drogenszene ist es essenziell, Loyalität zu zeigen und nicht mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten, weshalb die Abwehr und Bestrafung von „31ern“ oft dramatische Ausmaße annehmen kann. Der Begriff wird somit zum Symbol für die strengen ungeschriebenen Regeln, die in diesen Subkulturen herrschen.
Folgen der Bezeichnung als ’31er‘
Die Bezeichnung als ’31er‘ in der Jugendsprache bringt weitreichende Konsequenzen mit sich. Informanten, die als solche geoutet werden, verlieren schnell an Vertrauen innerhalb ihrer sozialen Gruppen. Dies geschieht häufig in Subkulturen wie der Hip-Hop-Kultur, wo Loyalität und Zusammenhalt hochgeschätzt werden. Ein Verrat, gekennzeichnet durch das Abgeben von Informationen an die Polizei, wird als das Schlimmste angesehen, was jemand tun kann. Der Begriff ‚Snitch‘, abgeleitet aus der Drogenszene, ist Teil des alltäglichen Sprachgebrauchs und verdeutlicht die Abneigung gegen das Preisgeben von Informationen. Insbesondere der Paragraf 31 des Betäubungsmittelgesetzes, oft als ‚Judas-Paragraph‘ bezeichnet, spielt hier eine zentrale Rolle. Personen, die unter diesem Paragraphen in den Fokus geraten, erleben nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch soziale Isolation. Die Stigmatisierung folgt ihnen und wirkt sich nachhaltig auf ihr gesellschaftliches und persönliches Leben aus. Daher ist die Bezeichnung ’31er‘ nicht nur ein einfacher Slang-Begriff, sondern ein schwerwiegender Vorwurf, der sowohl die individuelle Loyalität als auch das Vertrauen innerhalb von Freunden und Bekannten infrage stellt.