Krankengeld ist für Arbeitnehmer von großer Bedeutung, die aufgrund gesundheitlicher Probleme arbeitsunfähig sind. Die Zahlung erfolgt durch die Krankenkasse, sobald die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, auch als Entgeltfortzahlung bekannt, endet. In der Regel beginnt der Anspruch auf Krankengeld nach einer Krankheitsdauer von 6 Wochen. Um Krankengeld zu beziehen, ist eine AU-Nachfolgebescheinigung erforderlich, die die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Der Zeitraum, in dem Krankengeld bezogen werden kann, beträgt bis zu 78 Wochen, weshalb Arbeitnehmer darauf achten sollten, rechtzeitig einen Antrag zu stellen. AOK-Versicherte müssen zudem die spezifischen Richtlinien ihrer Krankenkasse beachten. Nach Ablauf des Anspruchs auf Krankengeld stehen den Betroffenen verschiedene Möglichkeiten offen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Optionen nach Krankengeld-Auszahlung
Nach der Auszahlung von Krankengeld haben Betroffene verschiedene Optionen, um ihren Anspruch auf finanzielle Unterstützung zu sichern. Bei einer weiteren Arbeitsunfähigkeit kann es notwendig sein, eine AU-Nachfolgebescheinigung bei der Krankenkasse einzureichen. Diese muss innerhalb der Wochenfrist erfolgen, um den kontinuierlichen Krankenversicherungsschutz zu gewährleisten. Wird der Anspruch auf Krankengeld erschöpft, sind viele ausgebeutete Personen ausgesteuert und stehen vor der Entscheidung, Arbeitslosengeld (ALG 1) zu beantragen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. In Fällen, in denen der Anspruch auf ALG 1 nicht gegeben ist, bleibt eventuell die Option, eine Krankentagegeldversicherung in Anspruch zu nehmen. Die Feststellung des Endes der Zahlung erfolgt zuverlässig durch eine Krankmeldung oder Liegebescheinigung. So bleibt der Übergang in die nächste finanzielle Unterstützung so reibungslos wie möglich.
Erwerbsminderungsrente beantragen
Wer aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht mehr in der Lage ist, seiner Berufstätigkeit nachzugehen, hat die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Dies ist besonders relevant, wenn die Phase des Krankengeldes endet und eine weitere Rehabilitationsmaßnahme erforderlich ist. Um den Rentenantrag zu stellen, sollten Betroffene zuerst eine ausführliche Beratung in Anspruch nehmen, beispielsweise beim VdK oder SoVD, um sich über ihre Rechte und die erforderlichen Unterlagen zu informieren. Eine genaue Einschätzung der Erwerbsfähigkeit ist entscheidend, da der Antrag auch auf den aktuellen Gesundheitszustand und die Auswirkungen von Reha-Maßnahmen abzielt. Die gesetzliche Rentenversicherung prüft jeden Antrag sorgfältig. Bei einem Unfall oder einer langfristigen Erkrankung kann der Antrag auf Erwerbsminderungsrente besonders relevant werden. Es ist ratsam, frühzeitig Kontakt zur Krankenkasse aufzunehmen, um den Prozess optimal zu begleiten.
Arbeitslosengeld I und II beantragen
Ist der Übergang von Krankengeld zur Arbeitslosigkeit unvermeidlich, ist es wichtig, schnell zu handeln. Nach der Aussteuerung von Krankengeld kann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu zählt die Erfüllung der Anwartschaftszeiten und die Anmeldung beim Arbeitsamt. Der Antrag sollte unverzüglich nach dem Ende des Krankengeldbezugs gestellt werden, um Fristen zu wahren und nahtloses Arbeitslosengeld zu erhalten. Um Bürgergeld zu beantragen, müssen ebenfalls bestimmte Kriterien wie Einkommen und Vermögen berücksichtigt werden. Das Jobcenter ist hier zuständig und prüft auch, ob gegebenenfalls eine Rehabilitationsmaßnahme notwendig ist. Auch die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente kann in diesem Zusammenhang sinnvoll sein. Wichtig ist, die richtigen Anträge bis spätestens zum 02.02.2024 einzureichen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.